
Wir beraten Sie über die steuerlichen Aspekte der Existenzgründung. Dazu gehört u.a. auch die Frage nach der günstigsten Rechtsform für Ihr Unternehmen.
Im folgenden sind einige Informationen für Existenzgründer zusammen-gestellt.

Der Beginn Ihrer unternehmerischen Tätigkeit ist innerhalb eines Monats nach Aufnahme der Tätigkeit dem örtlich zuständigen Finanzamt anzuzeigen. Wir beraten Sie dabei jederzeit gern.

An das zuständige Finanzamt sind u.a. Einkommenssteuer, Lohnsteuer, Körperschaftssteuer, Umsatzsteuer und Gewerbesteuer zu entrichten. Wir zeigen Ihnen die Zusammenhänge auf.

Weiterhin sind an die Gemeinden u.a. Getränkesteuern, Kommunalsteuern und Grundsteuern zu entrichten. Teilweise werden auch Tourismusabgaben u.ä. erhoben.
Die Sozialversicherungsbeiträge sind an die zuständigen Krankenkassen abzuführen. Auch hier sind die Meldepflichten zu beachten.

Die Grundlage für alle Abgaben und Steuern bilden Ihre Bücher und Auf-zeichnungen. Wir helfen Ihnen bei der richtigen und für Sie zweckmäßigen Buchführung.
Die Aufbewahrungsfrist für Ihre Bücher, Belege und Aufzeichnungen beträgt in der Regel 10 Jahre und ist unbedingt einzuhalten.
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